Gesetze brechen zahlt sich aus – wenn man einen langen Atem und eine gute Rechtsabteilung hat. Seit Jahren verletzt die Telekom Deutschland mit dem Produkt StreamOn ungestraft die Netzneutralität und macht dabei ein gutes Geschäft.
Da nützen auch Gerichtsurteile, Verfügungen oder Proteste nichts: Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, reizt die Telekom den rechtlichen Spielraum so weit es geht aus. Verständlich, denn selbst bei einer endgültigen Verurteilung drohen nur zahnlose Bußgelder von wenigen Hunderttausend Euro – eine Lappalie für einen Milliardenkonzern.
Die Telekom macht sich dabei zwei Schlupflöcher zunutze. Zum einen hatte die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode darauf verzichtet, spürbare Sanktionen für Netzbetreiber gesetzlich festzuschreiben. Zum anderen ließ sie die größte Lücke in den EU-Regeln zur Netzneutralität offen, die sogenannte Zero-Rating-Angebote möglich macht.
StreamOn untergräbt offenes Internet
Mit StreamOn bietet die Telekom ein solches Zero-Rating-Produkt an, das in manchen Tarifen den Zugriff auf spezielle Partnerdienste vom monatlichen Datenvolumen ausklammert. Auf YouTube lassen sich dann (illegalerweise nur im Inland) sorgenlos Videos streamen, auf dem Konkurrenzportal Vimeo dagegen nicht.
Der Videoanbieter will sich lieber auf seine Kernkompetenz – Videostreaming – konzentrieren, anstatt seine technische Infrastruktur an die Vorgaben einzelner Netzbetreiber anzupassen, schrieb das US-Unternehmen damals an die Bundesnetzagentur. Über solche Mechanismen wird letztlich die Netzneutralität ausgehöhlt, warnen Verbraucherschützer.
„Die Diskussion um die Notwendigkeit der gesetzlichen Sicherung einer echten Netzneutralität führen wir seit vielen Jahren“, ärgert sich der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz. Seit gefühlten Ewigkeiten fordert er eine gesetzliche Regelung auf nationaler Ebene. Dieser habe sich die Bundesregierung aber stets verweigert und halte lieber „Sonntagsreden zur Netzneutralität“. Dabei nehme sie bewusst in Kauf, „dass eines der grundlegendsten Prinzipien eines freien und offenen Netzes zu Gunsten weniger großer Firmen ausverkauft wird“, sagt von Notz.
Andere Telekomkonzerne kopieren das Modell
Alleine steht die Telekom mit ihrer Praxis beileibe nicht da. Auch der Wettbewerber Vodafone bietet ein ähnlich problematisches Produkt an und musste ebenfalls nachbessern. Einige Vorgaben der Regulierer hat das britische Unternehmen bereits umgesetzt, in einem anderen Fall läuft ein Gerichtsverfahren.
Dieses Vorgehen ist eher die Regel als Ausnahme, wie wir im Sommer nachgezeichnet haben. „Am Ende steht vermutlich eine winzige Strafe einer sehr lukrativen und jahrelangen Rechtsverletzung gegenüber“, sagte damals Thomas Lohninger von der Digital-NGO epicenter.works voraus. „Davon werden andere Telekomkonzerne lernen.”
Daraus ist mittlerweile fast schon ein Running Gag geworden. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln im November schrieb die Bundesnetzagentur ausgewählte Medienvertreter an und kündigte ihnen gegenüber an, nun aber wirklich durchgreifen zu wollen.
Der seinerzeit in Aussicht gestellte Stichtag, der 4. Dezember, ist schon lange verstrichen, passiert ist aber immer noch nichts. Nun vertrösten die Regulierer auf Ende März. Hier die vollständige Antwort für leidensfähige Leserinnen und Leser:
Im Anschluss an den Beschluss des VG Köln vom 20.11.2018 hat die Bundesnetzagentur die Telekom Deutschland GmbH aufgefordert, unserer Anordnung vom 15.12.2017 Folge zu leisten. Die Telekom Deutschland GmbH hat dies abgelehnt und Beschwerde zum OVG Münster eingelegt. Aus Rechtsgründen war die zunächst gesetzte Frist anzupassen. Wir erwarten nun die Umsetzung zum 31.3.2019. Während der Rechtshängigkeit der Beschwerde der Telekom hängt eine Fortsetzung des Vollstreckungsverfahren von Maßgaben des OVG Münster ab. Sofern das OVG Münster nicht anders entscheidet, erwartet die Bundesnetzagentur die Umsetzung der Anordnung zum o.g. Termin.
Korrektur, 17. Januar 2019: Im ersten Absatz „macht dabei ein Millionengeschäft“ durch „macht dabei ein gutes Geschäft“ ersetzt.
